Ausleihen
1. | Geltung | ||
1.1 | Folgende Sachen, die sich im Vereinseigentum befinden, können ausgeliehen werden - Bücher und Zeitschriften - Spielfiguren und dazu gehörende Kästen - Schachuhren - Schachplanen - Schreibmaterial | ||
1.2 | Von der Ausleihe ausdrücklich ausgenommen sind alle zum PC und Notebook des SCL gehörenden Teile: - Tastatur - Maus und Mauspad - Minitower mit CPU und Zubehör - Monitor - Drucker - Verbindungs- und Verlängerungskabel mit Verteiler - Disketten/CD´s und DVD´s; | ||
1.3 | Von der Ausleihe ist auch die gesamte Software, die sich im Vereinseigentum befindet, ausgeschlossen. | ||
1.4 | Um Material, das in 1.1, 1.2 und 1.3 nicht erfasst ist, auszuleihen, bedarf es eines eigenen Vorstandsbeschlusses. | ||
1.5 | Jede Ausleihe muss im Ausleihbuch vermerkt werden. | ||
2. | Normale Leihe und disziplinare Maßnahmen | ||
2.1 | Die normale Leihe beträgt vier (4) Wochen. Sie kann in begründeten Fällen vom 1. oder 2. Vorsitzenden bzw. dem Materialwart verlängert werden. Die Verlängerung kann bis zu acht (8) Wochen betragen. Die maximale Ausleihzeit beträgt demzufolge zwanzig (20) Wochen. | ||
2.2 | Überzieht ein Mitglied diese Rückgabefrist von 12 Wochen, aus welchen Gründen auch immer, so hat der Materialwart das Recht, dem Mitglied die Ausleihe zu versagen. Die Sperrfrist beträgt mindestens 12 Wochen, höchstens jedoch ein Jahr. | ||
3. | Dauerleihe | ||
3.1 | Bestimmte Bücher oder Zeitschriften können für längere Zeit ausgeliehen werden. Die Zeitdauer muss mit dem Materialwart vereinbart und sowohl im Ausleih- sowie auch im Inventarbuch des SCL vermerkt werden. | ||
3.2 | Der Vorstand beschließt, welche Bücher und Zeitschriften für eine Dauerleihe freigegeben werden. | ||
4. | Art der Ausleihe | ||
4.1 | Die Ausleihe erfolgt im Regelfall am Trainingsabend. Sie muss in jedem Fall von einem Vorstandsmitglied überwacht werden. | ||
4.2 | Im Ausleihbuch ist gemäß Formvorlage das Datum der Ausleihe, der ausgeliehene Gegenstand einzutragen und in der nachfolgenden Spalte ist die Ausleihe durch den Ausleihenden mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschrift hat haftungsrechtliche Bedeutung. Durch seine Unterschrift bestätigt der (die) Ausleihende die ordnungsgemäße Übernahme der entliehenen Sache. | ||
4.3 | Die Rückgabe muss ebenso im Ausleihbuch mit Datum und Unterschrift des Vorstandsmitgliedes, das die ordnungsgemäße Rückgabe der entliehenen Sachen überwacht, vermerkt werden. | ||
5. | Haftung | ||
Derjenige (Diejenige), der (die) eine Sache ausleiht, haftet zum Gegenwartswert der Sache bei Verlust. Bei Beschädigung haftet er (sie) für die Wertminderung. Der Vorstand legt auf Vorschlag des Materialwartes den Gegenwartswert bzw. die Wertminderung fest. | |||
6. | Inkrafttreten | ||
Diese Ausleihordnung tritt mit Wirkung vom 22.05.1998 in Kraft. Sie wurde von der Mitgliederversammlung am 22.05.1998 beschlossen. |
Notebook
1. | Aufbewahrung | ||||||
Das Notebook wird im verschließbaren PC -Schrank in unserem Vereinslokal oder beim 1. Vorsitzenden aufbewahrt. Zu diesem Platz erhalten 3 Vorstandsmitglieder einen Schlüssel : 1. der erste Vorsitzende 2. der 2. Vorsitzende und Schachwart 3. ein durch den Vorstand zu bestimmendes Vorstandsmitglied Es ist darauf zu achten, dass wenigstens eine der Personen, die einen Schlüssel zum Notebook besitzen, am Trainingsabend anwesend ist. SCL erlässt diese Clubordnung, im folgenden mit CO abgekürzt, um das Verhalten in Vereinslokalen bzw. im Clubheim zwischen Eigentümern, den Mitnutzern und SCL - Mitgliedern, den SCL - Mitgliedern untereinander und den Umgang mit dem Eigentum des SCL und dem Eigentum Dritter an den Spielabenden und das Verhalten von Gästen zu regeln. | |||||||
2. | Nutzung | ||||||
Grundsätzlich ist jedes Vereinsmitglied berechtigt, das Notebook im schachsportlichen Rahmen zu nutzen. Jedoch kann der Vorstand verlangen, dass sich die Nutzer vorher am Notebook unterweisen lassen. Wenn das Notebook von einem Vorstandsmitglied zur Ausübung seiner Vereinsaufgaben benötigt wird, z. B. zur Turnierverwaltung, so geht dies allen anderen Nutzungen vor. | |||||||
3. | Haftung | ||||||
Jeder Nutzer hat das Notebook nach bestem Wissen und Gewissen zu bedienen und haftet für die am Computer auftretenden Schäden an Hard- oder Software. Mit Nutzung des Gerätes wird diese Regelung automatisch anerkannt. | |||||||
4. | Installation | ||||||
Das Notebook wurde zu schachsportlichen Zwecken angeschafft. Es ist daher verboten, andere als die vorhandenen Programme zu benutzen bzw. neue Programme zu installieren. Installationen werden grundsätzlich nur auf Vorstandsbeschluss durch den 1. oder 2. Vorsitzenden vorgenommen. | |||||||
5. | Ausleihe des PC / Notebook | ||||||
Eine Ausleihe des PC / Notebook an Nichtvorstandsmitglieder ist nicht statthaft | |||||||
5.2 | Es ist den Gästen untersagt, den Schachschrank des SCL zu benutzen. Die benutzten Schachsätze oder Bücher werden ihnen von Mitgliedern des SCL übergeben und von diesen wieder weggeräumt. | ||||||
5.3 | Eine Ausleihe von Büchern, Schachsätzen oder sonstigem Eigentum des SCL an Gäste ist verboten. | ||||||
6. | Inkrafttreten | ||||||
Die Notebooknutzungsordnung tritt am 22.05.1998 in Kraft. Sie wurde von der ord. MV am 22.05.1998 beschlossen |
Turniere
1. | Geltung | ||||
1.1 | Diese Turnierordnung (TO) gilt für den Spielbetrieb innerhalb des Schachclubs Lebach 1975 e.V. (SCL). | ||||
1.2 | Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE), des Deutschen Schachbundes (DSB) und des Saarländischen Schachverbandes (SSV) bilden einen Bestandteil dieser TO und sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn diese TO nichts anderes bestimmt. | ||||
2. | Art des Turniers | ||||
2.1 | Es finden jährlich statt: | ||||
a) | Jugendmeisterschaft / Schulschachmeisterschaft der Stadt Lebach | ||||
b) | Vereinsmeisterschaft ( im Regelfall als Schnellschachmeisterschaft ) | ||||
c) | Blitzmeisterschaft | ||||
d) | Stadmeisterschaft | ||||
e) | ein Turnier mit der Großschachanlage des SCL | ||||
2.2 | Nach Bedarf, nach dem Willen der Mitglieder und auf Vorschlag des Vorstandes können weitere Turniere durchgeführt werden. | ||||
2.3 | Die Spielordnungen für diese Turniere werden vom Schachwart in Zusammenarbeit mit dem Vorstand erarbeitet. | ||||
2.4 | Der Vorstand des SCL kann ein Turnier absagen, wenn sich nicht genügend Teilnehmer melden. | ||||
3. | Teilnahmeberechtigung | ||||
3.1 | An allen Turnieren, die der SCL durchführt bzw. an denen er teilnimmt, dürfen die Mitglieder des SCL teilnehmen, wenn sie die Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß bezahlt haben. | ||||
3.2 | Teilnehmer an Turnieren des SCL müssen vor Beginn des Turniers das Startgelt und falls erforderlich das Reuegeld bezahlt haben. | ||||
3.3 | Die Teilnahme an einem Turnier des SCL bedeutet automatisch die volle Anerkennung dieser TO durch die Teilnehmer/innen. | ||||
4. | Turnierregelung | ||||
4.1 | Platz 1,2 und 3 können geteilt werden, soweit diese TO oder der Vorstand des SCL nichts anderes bestimmt, wenn das Turnier ausgeschrieben wird. | ||||
4.2 | Für Stichkämpfe können besondere vom Turnier abweichende Bedenkzeitregelungen erlassen werden. | ||||
5. | Der Turnierleiter | ||||
5.1 | Turnierleiter ist in der Regel der Schachwart des Vereins oder der 1. Vorsitzende, sofern der Vorstand des SCL nichts anderes bestimmt. | ||||
5.2 | Der Turnierleiter trägt die Gesamtverantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Turniers. Er hat die Möglichkeit, Helfer mit bestimmten Aufgaben zu betrauen. | ||||
6. | Rechtsmittel | ||||
6.1 | Gegen Entscheidungen des Turnierleiters kann Protest eingelegt werden. Der Protest muss unverzüglich unter Angabe von Gründen nach Beendigung der Partie beim Vorsitzenden der Schiedskommission eingelegt werden. | ||||
6.2 | Ein Protest gegen eine Entscheidung des Turnierleiters hat keine aufschiebende Wirkung. Die strittige Partie ist weiterzuspielen. | ||||
7. | Die Schiedskommission | ||||
7.1 | Die Schiedskommission wird von der ord. MV eines Jahres gewählt bzw. bestätigt. Sie ist zuständig für alle vereinsinternen Turniere. | ||||
7.2 | Die Schiedskommission besteht aus dem Vorsitzenden (bzw. Leiter) der Schiedskommission und 2 Beisitzern. | ||||
7.3 | Der Schiedskommission gehört kraft Amtes der 1. Vorsitzende als Leiter der Schiedskommission an, falls er nicht Turnierleiter ist. In diesem Falle ist der 2. Vorsitzende Leiter der Schiedskommission. Zwei weitere Mitglieder des SCL sind von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes als Beisitzer zu wählen. | ||||
7.4 | Sind Mitglieder der Schiedskommission bei einem Turnier nicht erreichbar oder selbst Partei, so sind Ersatzleute auf Vorschlag des Turnierleiters von den Turnierteilnehmern zu wählen. | ||||
7.5 | Der Vorsitzende der Schiedskommission beruft diese gegebenenfalls ein, um eine endgültige, für alle Spieler verbindliche Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung ist unverzüglich herbeizuführen. | ||||
7.6 | Der Vorsitzende der Schiedskommission lädt auch die betroffenen Spieler, den Turnierleiter und eventuelle Zeugen ein, um ihre Aussagen zu hören. Deren Aussagen können auch schriftlich erfolgen. | ||||
8. | Vorverlegung von Spielen | ||||
8.1 | Der Vorstand des SCL hat die Möglichkeit, die Erlaubnis zur Vorverlegung von Spielen eines Turnieres des SCL zu erteilen. | ||||
8.2 | Ausweichtermine sind nach Bedarf vom Turnierleiter festzulegen. | ||||
8.3 | Bei der Vorverlegung eines Spieles ist folgendes Verfahren vorgeschrieben : Der (Die) Spieler(in), der (die) eine Vorverlegung wünscht, muss mit seinem (ihrer) Gegenspieler(in) eine Einigung über die Verlegung zustande bringen. Die Terminabsprache ist dem Turnierleiter unverzüglich durch den (die) Spieler(in), der (die) eine Verlegung wünscht, mitzuteilen. Ist keine Einigung, aus welchen Gründen auch immer, zu erzielen, so ist der ursprüngliche Hauptspieltermin einzuhalten. | ||||
8.4 | Eine Nachverlegung ist grundsätzlich unmöglich. In Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand. | ||||
8.5 | Das Ergebnis einer verlegten Turnierpartie ist dem Turnierleiter unverzüglich von beiden Spielern/Spielerinnen mitzuteilen. | ||||
9. | Disziplinarmaßnahmen | ||||
9.1 | Der Vorstand des SCL behält sich vor, Spieler, die sich während des Turniers unsportlich oder unfair verhalten, vom weiteren Verlauf des Turniers auszuschließen. | ||||
9.2 | Während einer Partie kann der Turnierleiter einen (eine) Teilnehmer(in), wenn er (sie) sich unfair und unsportlich verhält, aus dem Turniersaal verweisen. Seine (Ihre) Partie ist als verloren zu werten. | ||||
9.3 | In diesem Fall fallen die Reuegelder und sonstige Gelder, auf die möglicherweise ein Anspruch besteht, an den SCL. | ||||
9.4 | Sonstige Verstöße gegen die TO sind vom Turnierleiter disziplinar zu ahnden. | ||||
10. | Start- und Reuegeld | ||||
10.1 | Reuegeld kann in jedem Turnier des SCL, das länger als einen Tag dauert, erhoben werden. | ||||
10.2 | Die Höhe des Reuegeldes wird vom Vorstand festgesetzt. | ||||
10.3 | Bei dreimaligen Fehlen wird es einbehalten. Bei ein- oder zweimaligen Fehlen werden entsprechende Teilbeträge einbehalten. | ||||
10.4 | In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand. | ||||
10.5 | Ein entsprechender mit Gründen versehener Antrag ist schriftlich und unverzüglich an den 1. Vorsitzenden zu richten. Der Vorstand entscheidet endgültig. | ||||
11. | Turniervorbereitung und -nachbereitung -durchführung und -auswertung | ||||
11.1 | Die Ausschreibung für jedes SCL - Turnier sollte unter Beachtung einer angemessener Frist im "Lebacher Anzeiger", per E-Mail oder postalisch frühzeitig erfolgen und am schwarzen Brett im Vereinslokal ausgehängt werden. Bei offenen Turnieren sollte die Ausschreibung darüber hinaus auch in der Rochade - Saarland, im Rundschreiben des SSV, der Dillinger Stadtrundschau und der SZ veröffentlicht werden. | ||||
11.2 | Die Ausschreibung sollte in Form eines Werbeflugblattes erfolgen und folgende Punkte beinhalten : - Teilnehmer - Termine - Ort - Kosten - Preisfonds - Spielmodus - Organisation - besondere Regelungen in Ergänzung dieser TO | ||||
11.3 | Die Bild- und Textberichterstattung obliegt dem Schriftführer des SCL. Er muss die notwendigen Absprachen treffen und gegebenenfalls Aufgaben delegieren. | ||||
11.4 | Teilnehmer/innen und Besucher/innen stimmen einer Veröffentlichung ihrer Bilder, die während des Turniers aufgenommen werden, auf Grund der Teilnahme und des Besuchs automatisch zu. | ||||
12. | Preisgeldvergabe Wanderpokale Urkunden und Siegerehrung | ||||
12.1 | Der Vorstand des SCL legt fest, für welche Turniere Wanderpokale zur Verfügung gestellt werden. Dies ist in die jeweilige Turnierausschreibung aufzunehmen. | ||||
12.2 | Ein Wanderpokal wird dem Sieger überreicht und geht bis zum Beginn des gleichen Turniers im folgenden Jahr in die Obhut des Siegers über. Der SCL kann in begründeten Fällen eine Kaution vom Sieger verlangen. Weiterhin kann der Vorstand in begründeten Fällen die Übergabe des Wanderpokals an den Sieger verweigern. Die Angabe der Gründe ist nicht erforderlich. | ||||
12.3 | Der Inhaber des Wanderpokals hat diesen sorgfältig aufzubewahren. Er haftet gegenüber dem SCL bei Beschädigung für die Wertminderung und bei Verlust für den Gegenwartswert des Wanderpokals. Der Gegenwartswert wird vom Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. | ||||
12.4 | Ein Wanderpokal geht dann in das Eigentum des Siegers über, wenn dieser ihn in 3 unmittelbar aufeinander folgenden Jahren gewinnt; ansonsten nach fünfmaligem Sieg im gleichen Turnier. | ||||
12.5 | Der Vorstand des SCL hat in begründeten Fällen das Recht, ergänzende bzw. davon abweichende Regelungen zu treffen. | ||||
13. | Inkrafttreten | ||||
13.1 | Diese Turnierordnung tritt am 22.05.1998 in Kraft. | ||||
13.2 | Vorstand und Mitgliederversammlung billigten sie am 22.05.1998. |
Tätigkeiten
Tätigkeit | Zeit | Bemerkung | ||
Terminplanung
| Dez. des Vorjahres | |||
Personalangelegenheiten | Januar | |||
a) | Wahrnehmung des Passtermins des SSV (10.1.)= Anmeldungen und Abmeldung von SCL - Mitgliedern (unter Verwendung der Alphaliste vom Juli (= 2. PT ) des Vorjahres | Abzumeldende Mitglieder werden einfach durchgestrichen. Fotokopien anfertigen | ||
b) | Meldung der Turnier- und Lehrgangsaktivitäten im Jugend- und Seniorenbereich an das Kulturamt der Stadt Lebach; (u. U. bereits am Ende des Vorjahres) | gem. zugesanetem Formblatt Wichtig. | ||
c) | Meldung der Mitgliederstruktur (gem. Formblatt) an den LSVS (10.1.) | |||
d) | Feststellung der offiziellen SCL - Mitglieder gem. Zahlungseingang; Korrektur der SCL - Personalliste (neuester Stand) Neue Liste erstellen und an Vorstand verteilen, (soweit erforderlich) | Vereinsdatenbank pflegen | ||
Kontrollen | Januar | Schlüssel zurückfordern | ||
| Zur 1. VS-Sitzung mitbringen und kontrollieren Fotokopien anfertigen | |||
Finanzen des SCL | ||||
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Sitzungen vorbereiten | ||||
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Veröffentlichungen im Lebacher Anzeiger | ||||
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Materialtag vorbereiten | ||||
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Nr. | Thema (allgemein) | Spezielle Punkte | Bemerkung | |
1 | Allgemeines |
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2 | Mitgliederbewegung |
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3 | Jugend |
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4 | Geselligkeit |
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5 | Clubheim |
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6 | LSZ |
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7 | Öffentlichkeitsarbeit |
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8 | SCL-Turniere |
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9 | SSV-Turniere |
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10 | SSJ-Turniere |
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11 | Lehrgänge |
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12 | Finanzen (allgemein) |
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13 | Materialgewirtschaftung (allgemeines) |
| ||
14 | Sonstiges |
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15 | Ausblick |
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Turniervorbereitung
Nr. | Tätigkeit | Zeitvorlauf | Auftrag |
1 | Termine: Festlegung aller Termine Meldeschluss, 1. Rd. / bzw. alle Runden.; Zeit(en), Ort(e); Art, Modalitäten, Preisfonds, Start- u. Reuegeld, Turnierleitung, Besonderheiten; Festlegung der Aufgabenverteilung; | November des Vorjahres | Vorstand |
2 | Werbung und Vorberichte
| 2 Monate vorher 5 Wochen vorher jeweils in den 4 Wochen vorher Mittwoch vor Beginn (=v B) 4 Wochen v B 8 Wochen v B 15. d. Vormmonats an Pressewart des SSV | Organisationsleiter und/oder Schriftführer |
3 | Durchführung
| a) 1 Woche vorher b) 1 Stunde vorher (=letzte Kontrolle Turnierende | Schachwart Kassenwart |
4 | Abschlussberichterstattung
| 1 Woche vorher
1 Woche vorher In der Woche nach dem Abschluss des Turniers an alle Medien | Schachwart Schachwart eingeteilter Organisationsleiter |
5 | Nachbereitung
| bis 1 Woche danach bis 1 Woche danach bis 1 Woche danach | Vorstand Organisationsleiter und/oder Schriftführer Schachwart Vorstand Schachwart |
Materialtag
Team | Aufgaben und Ziele | Hilfestellung | Materialbedarf | Bemerkung |
1 | Kontrolle der Bücher | Inventarbuch Ausleihbuch | Papier und Schreibzeug | Bericht zurch Materialwart |
Ziel : Vollständigkeit ermitteln; Fehlbestände dokumentieren; | Inventarbuch | |||
Rückforderung der Fehlbestände anmahnen | Briefumschläge und Briefmarken | postalischer Versand | ||
2 | Kontrolle der Schachsätze (= Figuren und Kästen) | Vorjahresbericht | Papier und Schreibzeug | |
Ziel : Vollständigkeit ermitteln; ganze Figurensätze zusam- menstellen; Bestände dokumentieren; Kästen beschriften : "Eigentum des SCL" | Klebezettel aufleimen | Klebezettel | Bericht durch Materialwart | |
3 | Kontrolle der Schachuhren; | Vorjahresbericht | Papier und Schreibzeug | |
Ziel: Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüfen; Bestände dokumentieren; Uhren beschriften : "Eigentum des SCL" | Klebezettel aufleimen | Stempel des SCL Filzstift (bzw. Klebezettel) | Bericht durch Materialwart | |
4 | Kontrolle der Schachplanen auf Vollzähligkeit; Säubern der Schachplanen | Vorjahresbericht | Papier und Schreibzeug Eimer + Putzmittel + Schwamm + feuchtes Tuch + trockene Tücher; | Bericht durch Materialwart |
Planen beschriften: "Eigentum des SCL" | Kugelschreiber + Filzstift; | |||
5 | Kontrolle des PC-Schrankes : PC-Hardware, Software und Peripherie auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit; Bestand dokumentieren; | Vorjahresbericht Inventarverzeichnis | Papier und Schreibzeug | Bericht durch Materialwart |
6 | Kontrolle des übrigen gegenständlichen Eigentums des SCL auf Funktionsfähigkeit und Vollzähligkeit; Bestände dokumentieren; | Inventarbuch Vorjahresbericht | Papier und Schreibzeug | Bericht durch Materialwart |
7 | Säubern der Schränke (innen und außen) | Eimer + Putzmittel + Schwamm + feuchtes Tuch / Fensterleder + trockene Tücher; Möbelpolitur | ||
8 | Jahresbericht erstellen; Inventarbuch auf den neuesten Stand bringen; | Besorgung und Bereitstellung der notwendigen Materialien; | Vorlage des Materialberichts bei der Ordentlichen Mitgliederversammlung |